Durch Änderungen am georgischen Umweltprüfungsgesetz werden die Bedingungen für den Bergbau im Land verschärft. Das georgische Parlament hat den Entwurf dieser Änderungen in der dritten (letzten) Anhörung am 26. April gebilligt (78 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme).
Insbesondere wird der Tagebau einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, wenn die Abbaufläche mehr als 10 ha beträgt, gegenüber den derzeitigen 25 ha.
Außerdem wird der Tagebau fester Mineralien einem Screening-Verfahren unterworfen, wenn die Abbaufläche mehr als 5 ha beträgt, statt wie bisher 10 ha.
Die Änderungen werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten.