Der Kodex regelt die Pflichten der Finanzinstitute gegenüber den Kunden bei der Eintreibung von Forderungen und enthält die folgenden wichtigen Punkte:
Der Ethikkodex basiert auf den Anforderungen entwickelter Volkswirtschaften und international bewährter Praktiken und spiegelt die Besonderheiten des lokalen Finanzsektors und die wichtigen Fragen der Verbraucher wider. Die Verabschiedung des Kodexes wird dazu beitragen, das Image der Finanzinstitute als vertrauenswürdige Partner in den Augen der Verbraucher zu stärken und die Rechte und Interessen der Verbraucher bestmöglich zu schützen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Finanzinstitute ihre Geschäftsbeziehungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, Transparenz und Fairness führen.
Das Dokument legt die Verpflichtung fest, dem Kunden korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, ethische und moralische Normen einzuhalten und auf sachliche und höfliche Weise zu kommunizieren. Im Umgang mit Kunden und Kontaktpersonen sollten die Finanzinstitute keine irreführenden und/oder falschen Informationen an diese weitergeben. Die dem Kunden gelieferten, nicht gelieferten, ungenauen und/oder unvollständigen Informationen sollten ihn nicht zu einer Entscheidung veranlassen, die er nicht getroffen hätte, wenn er genaue, ausführliche und vollständige Informationen gehabt hätte;
Der Kodex legt ein Verfahren für die Kontaktaufnahme mit Kunden und Kontaktpersonen fest, das die Form der Kommunikation, den Zeitpunkt und eine Liste der bereitzustellenden und/oder einzuholenden Informationen umfasst. Die Kontaktaufnahme mit einer Kontaktperson ist nur in den Fällen möglich, die im laufenden/aktiven Vertrag vorgesehen sind, während die Kontaktaufnahme mit verbundenen Dritten nur möglich ist, um den Aufenthaltsort des Kreditnehmers zu ermitteln. Es ist nicht gestattet, Informationen über die Haftung des Kunden an Dritte weiterzugeben. Die genannten Personen können nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr kontaktiert werden. Darüber hinaus ist die Kontaktperson berechtigt, das Finanzinstitut aufzufordern, die Kommunikation mit ihr zu beenden.
Die Finanzinstitute sind nun verpflichtet, Aufzeichnungen über die Kommunikation mit Kunden und Ansprechpartnern zu führen und für einen Zeitraum von zwei Monaten aufzubewahren.
Die Veräußerung des Kreditportfolios ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur an Einrichtungen zulässig, die unter der Aufsicht der georgischen Nationalbank stehen. Wird das Kreditportfolio jedoch von einer anderen Einrichtung verwaltet, ist die Einrichtung, die der Aufsicht der georgischen Nationalbank unterliegt, für die Umsetzung des Kodex verantwortlich usw.
Die Änderungen der Verordnung über den Schutz der Verbraucherrechte durch Finanzinstitute bei der Erbringung von Dienstleistungen wurden auf der Grundlage der Anforderungen der europäischen Richtlinien und der Herausforderungen des Marktes vorgenommen. Die Änderungen umfassen wichtige Punkte wie z.B.:
Zusätzliche Anforderungen an die Berechnung des effektiven Zinssatzes für durch bewegliche Sachen gesicherte Kredite werden dazu beitragen, die Anforderungen des georgischen Zivilgesetzbuches in Bezug auf die Zinssätze besser zu erfüllen;
Aus Gründen der Transparenz werden die Kunden in der Lage sein, Informationen über ihr Guthaben und ihren Überziehungskredit am Geldautomaten separat zu erhalten. Dadurch können sie besser erkennen, welcher Teil des ihnen zur Verfügung stehenden Betrags das Überziehungslimit ist, und folglich eine fundierte Entscheidung über die Nutzung dieses Limits treffen. Wenn ein Kunde beschließt, den Überziehungsrahmen auszuschöpfen, muss das Finanzinstitut ihn per SMS benachrichtigen, um ihn darüber zu informieren.
Auf den Websites der Finanzinstitute werden Muster für Kredit- und Einlagenverträge sowie Informationen über wichtige Bedingungen und Konditionen zu finden sein. Außerdem werden Kredit- und Einlagenverträge mit dem Finanzinstitut und die wichtigsten Bedingungen dieser Verträge, einschließlich Informationen über die effektiven Zinssätze, im Internet-Banking usw. verfügbar sein.
Die wichtigsten Anforderungen des Ethikkodexes und die Änderungen in der Verordnung über den Schutz der Verbraucherrechte durch die Finanzinstitute bei der Erbringung von Dienstleistungen werden ab dem 1. März 2022 in Kraft treten. Die Verpflichtung, Aufzeichnungen über die Kommunikation mit Kunden und Kontaktpersonen zu führen, wird spätestens am 1. Juni in Kraft treten. Darüber hinaus werden bereits mit Finanzinstituten abgeschlossene Kredit- und Einlagenverträge ab dem 1. April 2022 im Online-Banking verfügbar sein.
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