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GEORGISCHE WETTBEWERBSBEHÖRDE HAT MIT DER ANNAHME UND PRÜFUNG VON VERBRAUCHERBESCHWERDEN BEGONNEN

by Salome Mumladze

Die georgische Wettbewerbsbehörde hat heute mit der Entgegennahme und Prüfung von Verbraucherbeschwerden begonnen. Dies ist im Gesetz “Über den Schutz der Verbraucherrechte” vorgesehen, das am 1. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Das Gesetz sieht ein Verfahren zur bedingungslosen Geldrückgabe (Rückgabe von Waren) innerhalb von 14 Tagen vor, das auch für Online-Einkäufe gilt.

Die Agentur wies darauf hin, dass, wenn der Verbraucher innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf einen Mangel feststellt, die Beweislast beim Händler liegt, während sie nach 6 Monaten dem Verbraucher obliegt.

Wird der Verstoß bestätigt, setzt die Agentur dem Händler eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes und verhängt im Falle der Nichterfüllung oder unangemessenen Erfüllung eine Geldstrafe.

Georgien bereitet sich unterdessen auf die erste internationale Konferenz “Wettbewerb und Schutz der Verbraucherrechte” vor, die am 16. und 17. November stattfindet.

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