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GESETZESENTWURF ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT

by Salome Mumladze

Auf der Sitzung hat die georgische Regierung den Gesetzesentwurf „Zur biologischen Vielfalt“ geprüft und gebilligt.

Das Dokument wurde vom Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Entwicklung (GIZ) und der Schwedischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit (SIDA) ausgearbeitet.

Nach Angaben des Ministeriums wird mit der Verabschiedung des Gesetzes in Georgien im Einklang mit der EU-Richtlinie eine Liste geschützter Arten und Lebensräume erstellt, während die nationale „Rote Liste“ der gefährdeten Arten der Liste der Internationalen Union für Naturschutz (IUCN) angeglichen wird.

Der Hauptteil des Gesetzes wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten, während bestimmte Normen – in den Jahren 2027-2029, sagte das Ministerium.

Das Ministerium wies darauf hin, dass von den 27 Umweltvorschriften, die im Assoziierungsabkommen mit der EU vorgesehen sind, die legislative Annäherung bereits in Bezug auf 20 umgesetzt worden ist.

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