Mitglied werden
Mitglied der DWV können Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen werden, die aus Georgien oder aus dem deutschsprachigen Raum kommen und Interesse an den deutsch-georgischen Wirtschaftsbeziehungen haben.
Art der Mitgliedschaft
- Vollmitglieder sind juristische Personen, die in Georgien, in der Bundesrepublik Deutschland oder in Einzelfällen auch in Drittländern geschäftlich aktiv sind und die Ziele und Anliegen der DWV unterstützen.
- Unternehmen (Vollmitglieder) können an allen Aktivitäten der DWV sowie an Mitgliederversammlungen teilnehmen.
- Eine Organisation, die in Deutschland oder in Georgien registriert ist und Bildungs-, Ausbildungs- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgt und keine Gewinne unter Mitgliedern, Gründern, Treuhändern etc. auszahlt.
- Gemeinnützige Organisationen können an allen Aktivitäten der DWV sowie an Mitgliederversammlungen teilnehmen; sie haben eingeschränktes Stimmrecht.
- Einzelmitglieder sind entweder deutsche Staatsangehörige oder Angehörige anderer Nationalitäten, die von der DWV als Einzelmitglieder anerkannt wurden.
- Einzelmitglieder erhalten alle Publikationen der DWV, können an allen Aktivitäten der DWV sowie an Mitgliederversammlungen teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.
- Mitglieder der Kategorie Besuchendes Mitglied sind wirtschaftlich tätige Personen oder Einheiten, die in Georgien bisher geschäftlich inaktiv sind.
- Besuchende Mitglieder unterstützen Ziele und Anliegen der DWV.
- Besuchende Mitglieder erhalten alle Publikationen der DWV, können an allen Aktivitäten der DWV sowie an Mitgliederversammlungen teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.
Wir bei der Deutschen Wirtschaftsvereinigung würden uns sehr freuen, Sie bei Ihren Geschäftsaktivitäten in Georgien zu unterstützen und als Mitglied der DWV gewinnen zu können.
Thomas Kimmeswenger
Geschäftsführer der DWV
Ansprechpartnerin
Nino Tcheishvili
Projektmanagerin
Seminare
Veranstaltungen
Social Media
+995 511 33 25 20
E-Mail schreiben