Export nach Georgien
Die gewerbliche Wareneinfuhr in Georgien ist mit geringem Aufwand und moderaten Kosten verbunden.
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien trat am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft. Das Abkommen, inklusive des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (Deep and Comprehensive Free Trade Area/DCFTA), umfasst umfangreiche Erleichterungen für den Zugang georgischer Produkte zu den Märkten der EU sowie für den Warenverkehr nach Georgien. Ausgeschlossen von dem DCFTA sind jedoch die Provinzen Abchasien und Südossetien.
Aufgrund der geltenden Freihandelszone (DCFTA) sind Zölle, Kontingente und die vollständige Angleichung der handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an die Normen der EU eine weitere Möglichkeit für Georgien die Integration in den EU-Binnenmarkt zu vollziehen. Weiter verpflichtet sich Georgien mit dem Assoziierungsabkommen zur Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda hinsichtlich Sicherheit, Handel, wirtschaftliche Erholung und Wirtschaftswachstum sowie Regierungsführung (2014-2017). Im März 2017 stellte Georgien einen Antrag auf Verlängerung dieses Aktionsplans zur Intensivierung der kurz- und mittelfristigen Reformprioritäten, welcher von 2017-2020 mit einem Finanzvolumen von 285 Mio. US$ ausgestattet ist.
Georgien profitiert von der Meistbegünstigungsklausel im Handel und von Zollvorteilen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems – APS für Entwicklungsländer (gültig bis zum 31.12.2023). Dieser Status erlaubt eine zollfreie Einfuhr aus der Republik in die EU (und Türkei) für nahezu 7.200 Produkte.
Einen ausführlichen Überblick bietet das Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Georgien – zur Verfügung gestellt von Germany Trade and Invest. (Stand: August 2016).